AGB’s

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1.
Sämtliche Nebenabsprachen zu diesen Bedingungen, auch wenn sie durch Vertreter oder Angestellte entgegengenommen werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso jede Änderung des Inhalts eines bereits bestätigten Auftrages.
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für jeden Auftrag, solange eine Abänderung von uns nicht bestätigt worden ist. Sie gelten nicht nur für dieses Geschäft, sondern auch für alle späteren ohne nochmalige Vereinbarung.
2.
Die Preise sind Netto-Preise. Sie verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Geschäft einschließlich Verpackung.
3.
Zahlungen sind ausschließlich unmittelbar an uns zu leisten. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, bei Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% und bei Unternehmern in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Bei Abnahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit des Bestellers vorausgesetzt. Sollten sich hierüber nachträgliche Zweifel ergeben, leibt es uns vorbehalten, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, aus dem Rücktritt irgendwelche Ansprüche herzuleiten. Zahlungen durch Scheck oder Wechsel gelten erst ab Einlösung des Papiers.
4.
Ist der Empfänger Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, eim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Empfänger über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Empfänger im Verzug der Annahme ist. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten, sie werden aber nach Möglichkeit eingehalten.

5.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Empfänger wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

6.
Soweit wir aus Kaufverträgen wegen Lieferung fehlerhafter Ware gegenüber Empfängern, die Unternehmer sind, gesetzlich verpflichtet sind, gilt folgendes:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, uns kann Arglist vorgeworfen werden. Die 1-jährige
Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der Empfänger uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Empfänger grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Empfänger jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Empfänger muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Empfängern trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Empfänger wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Empfänger nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware bei dem Empfänger, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerung, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Garantien im Rechtssinne erhält der Empfänger durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Als gebraucht gelieferte Ware ist von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

7.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Empfängers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung gleich welcher Art – bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren für uns kostenlosen Einlösung-, unser Eigentum. Alle Zahlungen werden zunächst auf den nicht durch Eigentumsvorbehalt gelieferten Teil der uns gegen den Käufer zustehenden Gesamtforderung verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Käufers sind für uns nicht bindend.
Der Käufer ist verpflichtet:
a) die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
b) etwaige Pfändungen der Eigentumsvorbehaltware durch Dritte uns sofort mit genauen Einzelheiten mitzuteilen, die Kosten für eine ntervention zu tragen und auf unser Verlangen vorzuschießen.
c) über die Eigentumsvorbehaltware nur im Rahmen des ordnungsmäßigen Geschäftsverkehrs zu verfügen, sie insbesondere nicht zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen,
d) auf Verlangen über den Verbleib der Ware und die hierüber getroffenen Rechtsgeschäfte Auskunft zu geben.

9.
Im Falle der Nichtzahlung bzw. Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks sind wir berechtigt, unsere Ware ohne Urteil oder
Gerichtsbeschluss an uns zu nehmen und darüber frei zu verfügen.

10.
Wird die gekaufte Ware vor vollständiger Bezahlung an uns von dem Käufer weiterverkauft, so hat der Verkauf unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen. Die sich aus dem Weiterverkauf ergebene Kaufpreisforderung gegen den Dritten gilt schon jetzt als an uns abgetreten. Wir haben das Recht, im Falle des Weiterverkaufs sofortige Bezahlung von unserem Käufer oder Abtretung seiner Kaufpreisforderung in Höhe unserer Forderung zu verlangen.

11.
Der Käufer hat uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis oder an der Ware, es sei denn, die Gegenansprüche des Käufers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden.

12.
Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Rechtsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden ist Gelsenkirchen.

13.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem und der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 01.01.2009
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